Bürokratieabbau und Steuervereinfachung

Bürokratieabbau und Steuervereinfachung

Der Bürokratieabbau im Steuerrecht muss umgesetzt werden.

Die Bürokratielasten im Steuerrecht haben sich stetig erhöht und stellen für die Unternehmen eine zunehmende Belastung dar. Daher hat auch die Bundesregierung das Ziel einer Steuervereinfachung und einer Befreiung von unnötigen Bürokratielasten in den Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 aufgenommen. Die Koalitionspartner sind gefordert, die Vorgaben nach einer Vereinfachung des Steuerrechts jetzt umzusetzen.

Themen

Steuervereinfachungsgesetz 2011

Die Steuervereinfachungen greifen bislang zu kurz.

Der BDI begrüßt das Ziel, mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf die "Steuerpraxis zu vereinfachen, vorhersehbarer zu gestalten und von unnötiger Bürokratie zu befreien". Die Maßnahmen gehen jedoch nicht weit genug. mehr

Vorschläge zum Bürokratieabbau

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben Vorschläge zum Bürokratieabbau im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht vorgelegt. mehr

Mängelliste des deutschen Steuerrechts

Der BDI legt eine „Mängelliste des deutschen Steuerrechts“ vor, mit der einzelne wesentliche Vorschriften des Steuerrechts einem Praxistest unterzogen und kritisch hinterfragt werden. mehr

E-Bilanz

Die Übermittlung an das Finanzamt muss künftig elektronisch erfolgen.

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, sind bilanzierende Unternehmen verpflichtet, ihre steuerliche Bilanz und GuV-Rechnung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (E-Bilanz). mehr

Zeitnahe Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfungsordnung soll geändert werden.

Lange Betriebsprüfungsdauern und große Abstände zwischen Prüfungszeitraum und Beginn der Prüfung bei Groß- und Konzernbetrieben werden in Deutschland schon lange beklagt. mehr

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