Gewerblicher Rechtsschutz
Deutschland ist das Land der Ideen, der Erfinder und Entdecker. Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die rechtliche Absicherung geistiger Leistungen auf gewerblichem Gebiet.
Die innovationsstarke deutsche Industrie ist auf einen effektiven und kostengünstigen Schutz geistigen Eigentums angewiesen. Der BDI setzt sich für starke gewerbliche Schutzrechte ein, denn nur solche sichern Innovationanreize. Schöpferische erfinderische Leistungen auf kreativem und technischem Gebiet müssen sich lohnen, damit sie vorangetrieben werden. Schutz- und Durchsetzungsmechanismen müssen effektiv, praktikabel und bezahlbar sein.
Themen
Am 26. April 2012 haben BDI, DIHK, Markenverband und APM zum Tag des geistigen Eigentums ins Haus der Deutschen Wirtschaft eingeladen. mehr
Unverwechselbare Kennzeichen werden im heutigen Wirtschaftsleben stetig unverzichtbarer. Die deutsche Industrie ist auf verlässlichen Schutz ihrer Marken und Unternehmenskennzeichen angewiesen. mehr
Möglichst viel unternehmerische Freiheit, aber keine Behinderung von Wettbewerbern. mehr
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) untersucht seit Mitte Februar 2009 mittels einer Anhörung von Interessenverbänden die Notwendigkeit einer erneuten Modifikation des Urheberrechts im Rahmen eines „Dritten Korbs“. mehr
Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2009 zwei Gesetze zum internationalen Designschutz verabschiedet. mehr
Die Verhandlungen zum Vertrag zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Produkt- und Markenpiraterie im Rahmen des Anti Counterfeiting Trade Agreements (ACTA) sind abgeschlossen. mehr
Eine Harmonisierung der unterschiedlichen Patentgesetze würde die weltweite Nutzung von Patenten erheblich vereinfachen. mehr
Ein Gemeinschaftspatent muss einheitlich, erschwinglich und rechtssicher sein. Die Einführung einer europäischen Gerichtsbarkeit darf nicht zu einer Einbuße in Qualität und Rechtssicherheit führen. mehr