Globalisierung, Internationale Märkte und Handel

Positionen des BDI

Handel und Umwelt: Chancen nutzen, Protektionismus, Handelsverzerrungen und Bürokratielasten vermeiden

Um ehrgeizige Klima- und Umweltschutzziele zu erreichen und daraus resultierende Wettbewerbsnachteile für die Wirtschaft auszugleichen, wird in Europa und international auch der Einsatz handelspolitischer Instrumente erwogen.

Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion stehen zwei Ansätze: Grenzanpassungsmaßnahmen in Form von Zusatzzöllen für vermeintlich klimaunfreundliche Importe in die EU bzw. als Verpflichtung, für diese Importe Emissionsrechte zu kaufen, und Zollsenkungen für umweltfreundliche Güter und Dienstleistungen im Rahmen der sog. Doha Development Agenda (DDA) der Welthandelsorganisation (WTO).

Aus Sicht des BDI würden Klimazölle und ähnliche Maßnahmen höchstens marginale Beiträge zum Klimaschutz liefen, aber mit Sicherheit zu erheblichen Belastungen des europäischen Außenhandels führen. Auch Umweltgüterinitiativen können am Ende durch neue Grenzabfertigungsproblmem und Bürokratielasten den Handel mit umweltrelevanten Technologien belasten.
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Schaffung eines Klimas, das ausländische Investitionen befördert und nicht behindert

Ein liberales Investitionsregime ist dafür der Garant. Dem weltweit zunehmenden Investitionsprotektionismus entgegentreten: Als Exportweltmeister und eng in die Weltwirtschaft eingebundenes Land sind wir auf offene Märkte angewiesen.

Die WTO-Runde abschließen. Die Interessen der europäischen Industrie wahren

Bundesregierung und EU müssen sich dafür einsetzen, dass die Doha-Runde zum Abschluss gebracht wird und damit Handelsbarrieren weltweit abgebaut werden. Ein Kompromiss darf jedoch nicht um jeden Preis angestrebt werden. Es gilt, das Bekenntnis zum freien Welthandel des G20-Gipfels Mitte November 2008 in Washington D.C. in konkrete Schritte umzusetzen. Alle Industriebranchen müssen zusätzlichen Marktzugang in die Schwellenländer erhalten. Das heißt, die Flexibilitäten der Entwicklungsländer müssen begrenzt und die Antikonzentrationsklausel muss gestärkt werden. Dem wachstumsstarken China dürfen keine zu langen Implementationsfristen zugestanden werden. Keine weiteren Kompromisse bei Zollsenkungsformel und Koeffizienten. Durch Sektorabkommen sollte zusätzlicher weltweiter Marktzugang erzielt werden.

Plurilaterale und bilaterale Handelspolitik gezielt einsetzen

Zusätzliches Ziel der Bundesregierung zu der multilateralen Liberalisierung des Welthandels muss sein, dass die EU durch Abkommen auf plurilateraler und bilateraler Ebene mit den wichtigsten Wirtschaftspartnern ein deutliches Plus an Marktzugang erzielt. Im Fokus sollte sowohl der Abbau von tarifären, als auch von nichttarifären Handelshemmnissen stehen.

Privatsektorfreundliche Rahmenbedingungen in Entwicklungsländern fördern

Ausbau der Beratungsleistungen in den Bereichen Wirtschaftspolitik, Verwaltungsmodernisierung, Justizreform, Schutz geistigen Eigentums und Integration in die globale Arbeitsteilung; Ausbau der Infrastrukturfinanzierung.

Entwicklungspolitisches Instrumentarium flexibilisieren

Stärkerer Einbezug der Wirtschaft in Entwicklungsprojekte, Ausbau des PPP-Instrumentariums, Erweiterung außenwirtschaftlicher Garantieinstrumente. Fairen Wettbewerb um Aufträge aus EZ-Vorhaben ermöglichen: Faire und transparente Vergabeverfahren für entwicklungsfinanzierte Vorhaben auf europäischer und multilateraler Ebene, keine verstärkte Anwendung nationaler Vergaberegeln in Partnerländern.

Neue Themen einbeziehen

Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen EU und USA ist beim Thema Energie und Klima anzustreben, insbesondere im Bereich Energie, Energieeffizienz und Innovationstechnologie.

TEC politisch flankieren

Im Hinblick auf die politischen Vereinbarungen in Washington und Brüssel ist es wichtig, das politische Momentum – in Europa und in den USA – aufrechtzuerhalten, um die transatlantische Initiative weiter voranzubringen. Die Kontinuität des TEC muss nicht nur durch die neue US-Administration, sondern auch über die Europawahlen und die Wahl der neuen EU-Kommission 2009 hinaus sichergestellt werden. Die Bundesregierung ist gefordert, den Prozess weiter zu unterstützen und politisch zu flankieren.

Internationale Verantwortungsgemeinschaft zu Nachhaltigkeit ausbauen

Einbindung zentraler Akteure wie China und Indien in internationale Lösungen (Klimaschutz, offene Rohstoffmärkte, Schutz geistigen Eigentums, »Heiligendamm-Prozess«).

Die Innovations-Kooperation ausbauen

Dies gilt v. a. für die Zusammenarbeit mit asiatischen Hightechländern, wie Japan, Singapur, Südkorea und Taiwan. Intensivierung der F&E-Kooperation mit Beteiligung von Unternehmen und Forschungsinstitutionen wie in der deutsch-japanischen F&E-Kooperationsplattform »www.partner-for-innovation.de«.
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Verhandlungen über EU-GCC-Freihandelsabkommen zum Abschluss führen

Angesichts der fortgeschrittenen Verhandlungen einiger GCC-Staaten mit außereuropäischen Wettbewerbern, beispielsweise den USA, ist eine baldige Einigung zwischen EU und GCC unbedingt erforderlich.

Europäische Nachbarschaftspolitik konsolidieren. Privatwirtschaft integrieren

Die Mittelmeerunion muss – unter Einbindung der Privatwirtschaft – durch konkrete Projekte, etwa im Energie- und Infrastrukturbereich, sowie gemeinsame Bemühungen um verbesserte unternehmerische Rahmenbedingungen ausgestaltet werden.

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