Kreislaufwirtschaftsgesetz
©BDI
09.02.2012
Die Politik wollte mit dem neuen Gesetz ursprünglich die Qualität der Abfallverwertung verbessern, mehr Wertstoffe durch Recycling gewinnen und so den Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft ebnen. Lösch: „Jetzt droht Stillstand in der Abfallpolitik, da private Unternehmen daran gehindert werden, mit innovativen Verwertungstechniken mehr Wertstoffe aus Abfällen zu gewinnen.“
„Das Gesetz begünstigt kommunale Anbieter“, kritisierte Lösch. „Die Regelungen widersprechen den Vorgaben der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2008. Der Richtlinie zufolge muss die Verwertung von Abfällen im Rahmen des europäischen Binnenmarktes erfolgen. Markteinschränkende Maßnahmen der Mitgliedstaaten sind nur in engen Grenzen zulässig. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schießt hier weit über das Ziel hinaus.“
Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz ist Enttäuschung
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„Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist eine Enttäuschung.“
„Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) geht davon aus, dass die Europäische Kommission das neue Gesetz einer kritischen Überprüfung unterzieht und ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof einleiten wird.“ Dies sagte Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, am Donnerstag in Berlin zur Einigung auf das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz.Die Politik wollte mit dem neuen Gesetz ursprünglich die Qualität der Abfallverwertung verbessern, mehr Wertstoffe durch Recycling gewinnen und so den Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft ebnen. Lösch: „Jetzt droht Stillstand in der Abfallpolitik, da private Unternehmen daran gehindert werden, mit innovativen Verwertungstechniken mehr Wertstoffe aus Abfällen zu gewinnen.“
„Das Gesetz begünstigt kommunale Anbieter“, kritisierte Lösch. „Die Regelungen widersprechen den Vorgaben der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2008. Der Richtlinie zufolge muss die Verwertung von Abfällen im Rahmen des europäischen Binnenmarktes erfolgen. Markteinschränkende Maßnahmen der Mitgliedstaaten sind nur in engen Grenzen zulässig. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schießt hier weit über das Ziel hinaus.“
- Pressemitteilung, 09.02.2012
